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Doktoratsprogramm

Das Unternehmens-, das Insolvenz- und das Finanzrecht zählen zu den „Kernbereichen“ des (privaten) Wirtschaftsrechts. Diese Rechtsbereiche werden in der Praxis nie isoliert gelebt und angewendet; die Wechselwirkungen (auch im Kontext mit der Rechtsdurchsetzung) sind stets gemeinsam zu berücksichtigen.

Diese in der Praxis anzuwendenden Rechtsbereiche weisen von der Grundstruktur teilweise gravierende Unterschiede auf. Diese grundsätzlichen Unterschiede in der Beurteilung von Sachverhalten aus dem täglichen Wirtschaftsleben führen in der Praxis dazu, dass die rechtliche Beratung im Regelfall von unterschiedlichen Experten aus dem jeweiligen Fachbereich vorgenommen wird. Dies stößt bei vielen Rechtssuchenden nicht zuletzt auch wegen der damit verbundenen Kosten oft auf Unverständnis.

Das Spezialistentum in den genannten Rechtsbereichen hat unterschiedliche und vielfältige Gründe. Ein Grund liegt darin, dass einschlägige Themen – soweit zu sehen – österreichweit bislang nur vereinzelt aus dem Blickwinkel aller vier Fächer wissenschaftlich durchdrungen sind. Die fehlende wissenschaftliche Durchdringung manifestiert sich auch in der Ausbildung im Studium der Rechtswissenschaften. Alle hier angesprochenen Rechtsbereiche werden im Studium nahezu gänzlich isoliert gelehrt. In jüngerer Vergangenheit hat es in Teilbereichen zwar fächerübergreifende Lehrveranstaltungen als Kombinationsfach im Studienangebot gegeben. Diese Lehrveranstaltungen sind meist auf einige besonders wichtige Spezialfragen beschränkt. Eine wissenschaftlich fundierte und fächerübergreifende Ausbildung in diesen Kernbereichen des privaten Wirtschaftsrechts fehlt bislang allerdings.

Eine solche Ausbildung ist im Regelstudium nahezu unmöglich. Jedes der genannten Fächer ist so umfassend, dass das relevante Grundwissen während des Diplomstudiums daher zunächst isoliert gelehrt und geprüft werden muss. Der Umfang der einzelnen Fächer sowie die damit verbundene Lehr- und Prüfungsintensität sind ein wesentlicher Grund dafür, dass die jeweiligen Fachvertreter über keine freien Kapazitäten für fächerübergreifende Aktivitäten verfügen.

Aufbauend auf diesem Grundstock wurde ein interdisziplinäres strukturiertes Doktoratsprogramm etabliert, in dem ausschließlich an der Schnittstelle dieser Fächer geforscht wird.

Kontakt

Institut für Finanzrecht
Universitätsstraße 15/B2 8010 Graz
Telefon:+43 (0)316 380 - 3430

Öffnungszeiten:
Mo - Fr 9:00 - 12:00 Uhr

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