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Schwerpunkte

Im Rahmen des Doktoratsprogramms "Schnittstellen im Wirtschaftsrecht" werden praxisrelevante und wissenschaftlich bislang nicht hinreichend durchdrungene Schnittstellenthemen unter der Supervision der ProfessorInnen aus den Fächern Insolvenzrecht, Unternehmensrecht und Finanzrecht bearbeitet.

Geforscht werden soll in zwei unterschiedlichen Zielrichtungen:

  • Einerseits sollen Möglichkeiten der Rechtsvereinheitlichung und damit einem in der Praxis vielfach geäußerten Wunsch nach Rechtsvereinfachung analysiert werden. Dies erfordert zunächst einen Blick in die Vergangenheit zur Klärung der Frage, weshalb sich Rechtsbereiche unterschiedlich entwickelt haben. Danach wird zu klären sein, ob die unterschiedliche historische Rechtsentwicklung unter dem heutigen Blickwinkel sachlich noch zu rechtfertigen ist oder eine Rechtsvereinheitlichung möglich wäre. Zur Illustration seien beispielhaft die Abgabenexekutionsordnung (AbgEO) und die Exekutionsordnung (EO) angeführt; hier stellt sich die Frage, ob tatsächlich zwei unterschiedliche Regelwerke notwendig sind oder ob das gesamte Verfahren nicht besser einheitlich in einem Gesetz geregelt werden könnte, unabhängig davon, ob die Vollstreckung von den Gerichten oder von den Finanzbehörden durchzuführen ist. Als weitere Beispiele seien das Umgründungsgesellschaftsrecht und das Umgründungssteuerrecht genannt, die zum Teil schon von den zugrunde liegenden Begriffen und Definitionen gravierend voneinander abweichen.
  • In jenen Bereichen, in denen eine Rechtsvereinheitlichung – aus welchen Gründen auch immer – nicht möglich oder sinnvoll ist, sollen andererseits fächerübergreifende Problemfelder wissenschaftlich durchdrungen werden. Eine fächerübergreifende Behandlung vieler praktischer Themen im Schnittstellenbereich dieser Fächer ist auch der rechtswissenschaftlichen Forschung zuträglich: Sie kann dazu beitragen, rechtswissenschaftliche Forschung auf „zeitlose“ Grundlagenfragen zu fokussieren, ohne dadurch ihren Praxisbezug zu verlieren. Die Einrichtung eines strukturierten Doktoratsprogramms unter Einbindung der für die in Frage stehenden fachlich verantwortlichen ProfessorInnen würde außerdem eine kritische Masse an ForscherInnen auf diesem Gebiet schaffen und so die Sichtbarkeit in der (Fach-)Öffentlichkeit ermöglichen.

Kontakt

Institut für Finanzrecht
Universitätsstraße 15/B2 8010 Graz
Telefon:+43 (0)316 380 - 3430

Öffnungszeiten:
Mo - Fr 9:00 - 12:00 Uhr

Institute

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