Doktoratskolloquium
Die teilnehmenden Doktoranden und Doktorandinnen haben in vier, in der Regel aufeinander folgenden Semestern am Doktoratskolloquium (DQ) der Institute für Finanzrecht, Unternehmensrecht, Zivilverfahrens- und Insolvenzrecht teilzunehmen, welches durch die Mitglieder des Doktoratsprogramms in jedem Semester anzubieten ist. Die Doktoranden und Doktorandinnen stellen im Rahmen dieser DQs Problemstellungen aus ihrer Arbeit mindestens einmal im Semester vor und zur Diskussion. Die betreuenden Habilitierten erklären sich bereit, an diesem DQ im Rahmen ihrer zeitlichen Möglichkeiten regelmäßig teilzunehmen.
Weiters werden sie ihre Lehrveranstaltungen den Studierenden des Doktoratsprogramms zugänglich machen. Dasselbe gilt nach Maßgabe der organisatorischen, finanziellen und fachlichen Möglichkeiten für die von ihnen betreuten Tagungen.
Kontakt
Institut für Finanzrecht
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 9:00 - 12:00 Uhr